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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse, die die REISCHL+SOHN GmbH (in Folge kurz: Auftragnehmer) als Auftragnehmer mit einem Kunden eingeht.

1.2. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit anderen Unternehmern (B2B-Geschäfte).

1.3. Zusätzlich zu diesen AGB stellt eine etwaige Auftragsbestätigung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar und geht diese bei abweichenden Regelungen diesen AGB vor.

1.4 Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich unter Anwendung dieser AGBs ab. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben bei Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer keine Geltung.

1.5. Der Auftragnehmer kann grundsätzlich davon ausgehen, dass Mitarbeiter des Kunden berechtigt sind, im Namen des Kunden dem Auftragnehmer Aufträge zu erteilen oder Waren bei diesem abzuholen.
1.6. Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Lieferungen außerhalb Österreichs können ohne Umsatzsteuer verrechnet werden, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens bei Rechnungserstellung seine gültige und vollständige UID zur Verfügung stellt.

3.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstigem Abzug auf das Konto des Auftragnehmers zu begleichen.

3.4. Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung im Verzug, so kann der Auftragnehmer die Erfüllung der eigenen Leistungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen aufschieben, den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen und ab Fälligkeit gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB verrechnen.

3.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen allenfalls höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.6. Aus dem Verzug erwachsene Mahn- und Betreibungskosten sind vom Käufer zu tragen. Der Auftragnehmer ist berechtigt die erwachsenen Betreibungs-, Inkasso- bzw. Rechtsanwaltskosten dem Kapital zuzuschlagen.

4. Lieferung, Leistung, Gefahrtragung

4.1. Bei den in Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten und -terminen handelt es sich stets um Zirkaangaben und nicht um Fixtermine, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart.

4.2. Sollten nach Vertragsschluss Leistungsänderungen vereinbart werden, ist der Auftragnehmer berechtigt die vereinbarten Leistungsfristen entsprechend zu verlängern.

4.3. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet der Auftragnehmer nicht und verzichtet der Kunde für einen solchen Fall auf das Recht vom Vertrag zurückzutreten und auf die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen. Diese sind vom Kunden anzunehmen und zu bezahlen, widrigenfalls befindet sich der Kunde in Annahmeverzug.

4.5. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart und erfolgt ein solcher Abruf nicht binnen 2 Wochen ab Anzeige der Versandbereitschaft, ist der Kunde über Aufforderung zur Abnahme binnen 5 Tagen verpflichtet.

4.6. Der Übergang der Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung erfolgt mit der Übergabe an den Transporteur oder an den Kunden. Bei Liefervereinbarungen auf Abruf erfolgt der Übergang der Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung der gesamten Forderung durch den Kunden im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zur Kenntlichmachung dieses Eigentumsvorbehaltes berechtigt.

5.2. Im Zeitraum des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln.

5.3. Für den Fall, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die Ware zurückzuholen. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, bleiben aufrecht.

6. Gewährleistung

6.1. Der Kunde hat die Ware/das Werk unmittelbar nach Übernahme entsprechend §§ 377 und 378 UGB zu prüfen. Feststellbare Mängel sind sofort auf dem Lieferschein, Empfangsschein oder Frachtbrief zu rügen, oder falls eine sofortige Prüfung nicht möglich ist, binnen 8 Tagen dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Später auftretende Mängel sind jedenfalls binnen 3 Tagen ab Auftreten schriftlich anzuzeigen.

6.2. Bei Unterlassung dieser Mängelrügepflicht können Ansprüche aus Gewährleistung, Schadensersatz wegen des Mangels sowie aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit nicht mehr geltend gemacht werden.

6.3. Gewährleistungsansprüche sind binnen 6 Monaten ab Übergabe gerichtlich geltend zu machen.

6.4. Der Kunde ist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe beweispflichtig, die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

6.5. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl

  • die Ware an Ort und Stelle nachbessern,
  • sich die mangelhafte Ware zur Nachbesserung zurücksenden lassen,
  • die mangelhaften Teile bzw. die mangelhafte Ware ersetzen.

6.6. Die ersetzten Waren bzw. Teile gehen wieder in das alleinige Eigentum des Auftragnehmers über.

6.7. Bei den vom Auftragnehmer hergestellten Produkten, handelt es sich um individuell für den Auftraggeber gefertigten Produkte. Es kann zu geringfügigen Abweichungen von Zeichnungen, Katalogen, Mustern etc. kommen, die die Gebrauchsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Solche Abweichungen berechtigen nicht zu Reklamationen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der unterschiedlichen zum Einsatz kommenden Druckverfahren sowie verschiedener zum Einsatz kommender Cellophanierungen Farbabweichungen beim Endprodukt auftreten können. Bei den dem Kunden zur Verfügung gestellten technischen Reinzeichnungen handelt es sich in erster Linie um Standzeichnungen, welche dem Auftraggeber einen ersten Eindruck vom Endprodukt ermöglichen sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Reinzeichnungen nicht farbecht sind.

6.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. 

7. Schadenersatz

7.1. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Einschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

7.2. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.

7.3. Der Kunde hat jedenfalls den Schadenseintritt, die Höhe des Schadens und das Verschulden des Auftragnehmers zu beweisen.

8. Insolvenz des Kunden

Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Auftragnehmer unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, nach Wahl die Erbringung der Leistungen von der Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts oder Sicherstellung des vereinbarten Entgeltes abhängig zu machen.

9. Stornierung

Wenn der Kunde aus einem Grund, der ihn nicht nach dem Gesetz zum Vertragsrücktritt berechtigt, seinen Vertragsrücktritt erklärt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder auf Erfüllung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

10. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckvorlagen oder Texte inhaltlich oder im Hinblick auf Immaterialgüterrechte Dritter zu überprüfen. Dies vor allem nicht hinsichtlich eines möglichen Eingriffes in bestehende Immaterialgüterrechte, insbesondere Markenrechte, Dritter oder eines sonstigen Verstoßes gegen das UrhG, MuSchG, MarkSchG sowie Verstößen gegen das UWG. In diesen Fällen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer im Fall der Anspruchstellung Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten.

11. Datenschutz

Der Schutz von personenbezogenen Daten ist dem Auftragnehmer ein großes Anliegen. Unsere Online-Datenschutzerklärung ist unter www.reischl.at/datenschutz abrufbar. 

12. Immaterialgüterrechte, Nutzungsrechte für Werbe- und Marketingmaßnahmen

12.1. Die sich aus der selbst erbrachten Leistung des Auftragnehmers für den Auftraggeber allenfalls ergebenden Immaterialgüterrechte (z.B. Rechte an Mustern, Bildern, etc.) verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber darf diese nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers für andere als die vertragsgegenständlichen Zwecke verwenden.

12.2. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass der Auftragnehmer Abbildungen der vertragsgegenständlichen Ware oder von Entwürfen für eigene Werbemaßnahmen innerhalb der Europäischen Union (Kataloge, Internetwerbung, Social Media, etc.) uneingeschränkt und unentgeltlich nutzen kann. Für diesen Zweck darf der Auftragnehmer solche Abbildungen auch innerhalb der Europäischen Union seinen Vertriebspartnern für solche Werbemaßnahmen zur Verfügung stellen, wobei die Bildrechte jedenfalls beim Auftragnehmer bleiben. Zu diesem Zwecke werden darüber hinaus keine Daten durch den Auftragnehmer an Dritte weitergegeben. Dem Kunden ist bekannt, dass der Auftragnehmer sich vorbehält, einen dezenten Herstellernachweis auf der Rückseite der Produkte anzubringen.

13.Wirksamkeit / Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt. Einzelne Bestimmungen der AGB des Kunden werden auch in solchen Fällen nicht Vertragsbestandteil.

13.2. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist 5112 Lamprechtshausen.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden sowie für sämtliche Streitigkeiten über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses ist das für den Auftragnehmer sachlich und örtlich zuständige Gericht (BG Oberndorf bzw. LG Salzburg).
13.4. Es kommt ausschließlich materielles und formelles Österreichisches Recht, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG, zur Anwendung.